Gnadenlos

Schulkinder von Masken befreit: Berufsverbot für Mut-Richter

Von Daniel Matissek
28. Januar 2023
Lesezeit: 3 Min.

Auch wenn der Alptraum des Corona-Regimes endlich zu Ende geht, sind seine Folgen immer noch zu spüren. Auch für den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, der sein Amt nun endgültig nicht mehr ausüben darf, weil er im April 2021 entschieden hatte, dass die Corona-Vorgaben des Thüringer Bildungsministeriums an zwei Schulen in Weimar nicht länger angewandt werden müssten, und Schulkinder per Urteil von der Maskenpflicht befreite. Das ließ ihm der Corona-Staat nicht durchgehen.

Dettmars Urteil, für das ihm eigentlich das Bundesverdienstkreuz verliehen gehört (erst recht im Lichte der heutigen Erkenntnisse über die in jeder Hinsicht katastrophalen Folgen der Corona-Politik in Bund und Ländern und die Unwirksamkeit bis Schädlichkeit der Masken!), wurde vom Oberlandesgericht Jena aufgehoben, nachdem das Bildungsministerium Beschwerde eingelegt hatte.

Formale Unzuständigkeit als Urteilsgrund

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Weimar das Urteil aufgehoben, allerdings deshalb, weil Dettmar als Familienrichter gar keine gesetzliche Befugnis gehabt habe, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Dafür seien allein Verwaltungsgerichte zuständig. Ein weiterer Vorwurf lautete, Dettmar habe ausschließlich Gutachter angehört, die den Corona-Maßnahmen skeptisch gegenüberstanden, und andere Argumente komplett ausgeblendet.

Das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen entschied diese Woche nun, dass Dettmar nicht mehr in seiner bisherigen Funktion tätig sein darf. Dagegen kann er Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen. Damit nicht genug, läuft auch noch ein Strafverfahren am Erfurter Landgericht gegen ihn: Die Staatsanwaltschaft, die Dettmer damals schon mit öffentlichkeitswirksamen Haus- und Dienstzimmerdurchsuchungen öffentlich an den Pranger brachte, hatte Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben, weil er als Familienrichter für seine Maskenentscheidung nicht zuständig gewesen sei.

Akt der Zivilcourage

Bei den Ermittlungen hatte die Polizei Dettmars Wohnung und Büro durchsucht und sein Handy sichergestellt. Als Ergebnis der Ermittlungen sei festgestellt worden, dass er sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt” habe. Dettmar sei es nur darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam dazustellen, so der Vorwurf. Und nochmals muss, aus heutiger Sicht, das Verhalten dieses Richters – trotz seiner formalen Übertretung von Zuständigkeiten – als Akt von Zivilcourage und Widerstand gegen ein autoritäres und rechtswidriges Gesundheitsregime gewürdigt werden.

Bei einer Verurteilung in dem Verfahren, dessen Termin noch nicht feststeht, droht Dettmer nun gar eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Dass die Corona-Beschränkungen, vor allem die Schikanen gegen Kinder und Jugendliche, deren Infektionsgefahr allenfalls minimal war, sich ebenfalls in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben, ist in diesem Strafprozess natürlich kein Thema. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass sich dies ändert und die permanente dreijährige institutionelle Rechtsbeugung im Namen einer „Pandemie“, die nie eine war, ebenfalls dereinst Gegenstand juristischer Erörterungen sein (und Folgen für die Verantwortlichen haben) wird.

Abschreckungsurteile auch für Masken-Ärzte

Bis es so weit ist, muss ein Richter nun wegen eines formal wohl falschen, ethisch aber unbedingt korrekten Urteils einen Spießrutenlauf über sich ergehen lassen, der in einem absurden Missverhältnis zu seinem Vergehen steht. Dieselbe Unverhältnismäßigkeit gilt auch für den strafrechtlichen Umgang mit Ärzten, die sich den Corona-Maßnahmen eben nicht einfach beugen wollten, sondern ihren Patienten Atteste ausstellten, mit denen sie diese vor dem unsinnigen Maskenzwang bewahren wollten: Eine Ärztin aus Weinheim soll deswegen etwa zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, 28.000 Euro Strafe zahlen und drei Jahre lang nicht praktizieren dürfen. Ein Arzt aus dem Bodenseekreis wurde zu knapp 25.000 Euro Strafe verurteilt. Ein Kollege aus Passau entging nur knapp dem Gefängnis und kam mit 50.000 Euro Strafe und einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. 

Dabei konnte die Sinnhaftigkeit des Maskenzwangs zur Infektionsvermeidung nicht nachgewiesen werden – dafür sehr wohl aber die gesundheitlichen Gefährdungen durch zu langes und falsches Masketragen, und das auch und vor allem bei Kindern. Man kann nur hoffen, dass diese Untaten und Zumutungen dereinst mit demselben Eifer aufgearbeitet werden, wie jene, die sich ihnen entgegengestellt haben, nun bestraft werden.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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