Im AUF1-Interview nimmt der ehemalige Abgeordnete zum Nationalrat und Bundesrat, Dr. Johannes Hübner (FPÖ), Stellung zu den aktuellen Themen Afghanistan, Gaza-Krieg und NS-Verbotsgesetz. Dabei kritisiert er die einseitige Ausrichtung Österreichs im Nahost-Konflikt, das mangelnde diplomatische Agieren in Bezug auf eine Freilassung des seit vielen Monaten in Afghanistan inhaftierten 84-jährigen Publizisten Dr. Herbert Fritz sowie die Novellierung des NS-Verbotsgesetzes.
Der ehemalige Wiener Rechtsanwalt Dr. Johannes Hübner, der mehrere Jahrzehnte als freiheitlicher Mandatar die Geschicke der FPÖ mitbestimmt hat – er war lange Zeit Abgeordneter zum Nationalrat sowie außenpolitischer Sprecher der blauen Partei und dann bis zum Sommer dieses Jahres freiheitlicher Vertreter Wiens im Bundesrat –, äußert sich im Gespräch mit AUF1-Moderatorin Sabine Petzl zu aktuellen politischen Themen.
Hier sehen Sie das ganze Interview mit Dr. Johannes Hübner:
Rein private Reise nach Afghanistan
Angesprochen auf den Zweck seiner Reise nach Afghanistan zusammen mit dem einstigen EU-Abgeordneten Andreas Mölzer, antwortet Hübner, es habe sich um eine rein private Reise gehandelt. Angesichts der Tatsache, dass es in Österreich viele Asylwerber aus Afghanistan gebe, von denen ein Großteil keinen Anspruch auf Asyl hat und daher abgeschoben werden müsste, habe man sich selbst vor Ort ein Bild von der Lage im Land der Taliban machen wollen. Das Verlassen des Hotels sei ohne örtliche Begleitung möglich gewesen, hingegen rät Hübner allerdings davon ab, ohne Sicherheitsschutz durchs Land zu fahren.
Außenministerium untätig in der Causa Dr. Fritz
Aufgrund der Festnahme des Wiener Publizisten Dr. Herbert Fritz vor mehreren Monaten, als dieser abermals Afghanistan bereiste, habe man im Gespräch mit Regierungsvertretern in Kabul vorgefühlt, ob eine Freilassung des 84-Jährigen möglich sei. Diese hätten zu bedenken gegeben, dass Dr. Fritz wegen der Spionagevorwürfe in einem Gefängnis des Geheimdienstes inhaftiert sei – und dafür seien sie nicht zuständig. Hübner erklärt im AUF1-Gespräch, dass es derzeit zwischen Österreich und Afghanistan keine diplomatischen Beziehungen gebe, aber dennoch das Außenministerium mehr Engagement zeigen könnte, um auf inoffiziellen Kanälen mit Vertretern der Machthaber in Kabul zu kommunizieren und eine Abschiebung des betagten österreichischen Staatsbürgers in sein Heimatland zu erreichen.
„Österreich von einer neutralen Haltung weit, weit entfernt“
Zur Haltung der Alpenrepublik im Nahost-Konflikt befragt, kritisiert der frühere FPÖ-Politiker die einseitige Ausrichtung der österreichischen Außenpolitik im Nahost-Konflikt. Die Alpenrepublik sei „von einer neutralen Haltung weit, weit entfernt“. Vielmehr sei das Land „fester Bestandteil der amerikanischen Einflusssphäre“ und folge damit den Vorgaben dieses Hegemon. Aufgrund der diversen israelischen Einflussmöglichkeiten sei es aber für Wien innenpolitisch leichter, einen Pro-Israel-Kurs zu fahren. Hübner warnt eindringlich davor, in diesem Konflikt „nur eine Seite zu betrachten“, da dies „unverantwortlich“ sei.
„3-Tage-Hamas-Angriff einzige Grundlage der Politik“
Ferner werde sowohl die Vor- als auch die Nachgeschichte dieses Krieges ausgeblendet – so seien gerade einmal die drei Tage des Hamas-Angriffs einzige Grundlage der Politik. Hübner verweist dabei auf Aussagen der Vereinten Nationen, wonach der Krieg zwischen der Hamas und Israel mittlerweile „völkermordartige Züge angenommen“ habe. Der Konflikt zwischen Juden und Palästinensern dauert ja bereits über ein Dreivierteljahrhundert. Von einer Politik eines ehrlichen Vermittlers zwischen beiden Seiten – wie es Österreichs roter Bundeskanzler Bruno Kreisky vor etwa einem halben Jahrhundert praktiziert hat – ist die formell neutrale Alpenrepublik in den Augen Hübners weit entfernt.
Kritisch zur Novellierung des NS-Verbotsgesetzes
Aus aktuellem Anlass wird der freiheitliche Ex-Mandatar und Jurist zu der kürzlich erst erzielten Einigung der Regierungsparteien ÖVP und Grüne zur Änderung des NS-Verbotsgesetzes befragt. Während seine Partei, die FPÖ, dazu noch keine abschließende Stellungnahme abgab, meint Hübner, dass die Streichung des Wortes „gröblich“ aus dem Gesetzestext des § 3h Verbotsgesetz in Bezug auf die Verharmlosung der NS-Verbrechen problematisch sei, weil es zur Verurteilung fortan genüge, dass jemand „den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit verharmlost“.
Höchststrafe 20 Jahre bleibt
Dieser Begriff ist sehr schwammig, so dass der Tatbestand demnächst schon harmlose Vergleiche umfassen kann. Die Strafobergrenze von 20 Jahren ist für ein Meinungsdelikt ebenfalls sehr problematisch. Vor allem wenn man dieses mit Kapitalverbrechen wie Raub und Vergewaltigung oder Totschlag vergleicht. Und § 3h Verbotsgesetz, der erst im Jahre 1992 – damals mit Zustimmung der Haider-FPÖ – eingeführt wurde, um den tatbildlosen Auffangtatbestand § 3g noch zu erweitern, kann sogar ohne Vorsatz verwirklicht werden! Zur Änderung des Verbotsgesetzes, das ein Verfassungsgesetz ist, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit der Zustimmung einer der beiden großen Oppositionsparteien. Dass die SPÖ mit Schwarz–Grün mitziehen wird, gilt als sicher.