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Tabubruch

Baby-Mord: Berliner Ampel will Straffreiheit bei Abtreibungen

Von Daniel Matissek
19. Januar 2023
Lesezeit: 2 Min.

Die familien- und kinderfeindliche Politik der deutschen Bundesregierung mit ihrer Trans-Agenda und antitraditionalistischen Ideologielastigkeit macht sich daran, nun auch noch die letzten gesetzlichen Hürden zu schleifen, die Abtreibungen bislang noch an irgendwelche Voraussetzungen knüpfen.

Bei solchen Themen, die ihren gesellschafts- und familienpolitischen Zersetzungszielen gelegen kommen, gibt die Ampel ordentlich Gas: Es ist nicht einmal ein Jahr her, seit das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft wurde – und heute steht schon der Paragraph 218 StGB komplett zur Debatte. Die grüne „Familien“-Ministerin Lisa Paus drängt auf Streichung des Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch – mit einer an Zynismus nicht zu überbietenden Begründung: „Es geht um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden“, schrieb sie auf Twitter.

Nur noch die „Selbstverwirklichung“ der Frau zählt

Dass hier nicht der individuelle Freiheitsraum der Frau, sondern auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berührt wird, wird nicht einmal mehr erwähnt. Kritiker sehen denn auch in einer ersatzlosen Streichung des Paragraphen 218 StGB einen ultimativen Dammbruch, mit dem die Bundesregierung nicht nur am Wertefundament der deutschen Gesellschaft sägt, sondern auch einen weiteren Vorstoß gegen den elementarsten Kernbereich des Grundgesetzes wagt: das Recht auf Leben und die Menschenwürde. Dass Letztere auch für ungeborene Menschen gilt, scheint linksgrün-progressive Emanzen, die Abtreibung als nachträgliche Empfängnisverhütung betrachten, nicht zu kümmern.

Bestürzend ist, wie wenig den sich im Namen „christlich“ schimpfenden Unionsparteien im Bundestag zu diesen politischen Absichtserklärungen einfällt. Hingegen findet die AfD als einzige Realopposition deutliche Worte. So kommentierte etwa der kinder- und jugendpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Jan Schiffers, Paus‘ Vorstöße mit deutlichen Worten: „Wo bleiben eigentlich die Rechte der ungeborenen Kinder?”

„Regelrechter Kinderhass“

Der Streichung des Paragraphen 219a StGB, der die Werbeverbote regelte, war eine jahrelange Kampagne mit dem Ziel vorausgegangen, Abtreibungen zu normalisieren, gab der AfD-Politiker zu bedenken. „So wurde aus dem Kind im Mutterleib ein ‚Zellhaufen‘, die Familiengründung ‚Reproduktion‘ und das Werbeverbot ein angebliches ‚Informationsverbot”, moniert Schiffers. Er warnt: „Über die Motive und Vorhaben der Bundesregierung sollte man sich nicht hinwegtäuschen lassen. Ein regelrechter Kinderhass hat sich ausgebreitet, und diesen gilt es zu überwinden!“

Zweifellos gebe es Fälle, in denen eine Abtreibung – etwa aus medizinischen oder kriminologischen Gründen – auch nach derzeitiger Rechtslage straflos bleiben müsse. Es sei jedoch laut Schiffers „ein Armutszeugnis für unser Land“, wenn als häufigste Gründe für die Abtreibung ein ungünstiger Zeitpunkt für die Schwangerschaft, Partnerschaftsprobleme und Überlastung genannt werden.

 

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien. Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Für den Wochenblick schrieb er mit einer Unterbrechung vom Sommer 2020 bis zum Schluss. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: "Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein."

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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