Was in Deutschland die TÜV-Plakette, ist in Österreich das „Auto-Pickerl“: Die gesetzlich vorgeschriebenene Überprüfung eines Kraftfahrzeuges auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit. Bei dieser §57a-Begutachtung gilt ab 2.2.2023 in Österreich eine Neuerung, die es in sich hat: Es geht mit Vollgas dem totalen Überwachungsstaat entgegen!
Es ist ein weiterer Schritt in Richtung des totalen Überwachungsstaat, in dem wir nach dem Willen der Globalisten letztlich alle zu gläsernen Menschen werden sollen: Die Kfz-Prüfplakette in Österreich wird ab heute, dem 2. Februar, mit einem QR-Code versehen. Mit diesem lässt sich eine elektronische Version des Gutachtens aus einer zentralen Datenbank anfordern.
EU kennt alle wichtigen Daten neuerer Fahrzeuge
Das soll mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf bringen, heißt es. Doch spätestens ab dem 20. Mai dieses Jahres werden auch die bei der Begutachtung gemessenen Verbrauchsdaten der Fahrzeuge, die seit dem 1. 1. 2021 zugelassen wurden, an die zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das betrifft sowohl die Fahrzeug-Identifizierungsnummer wie auch den Kilometerstand etc.
Das Ziel dieser Maßnahmen sei vorrangig die Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte auch eingehalten werden, erläutern die Behörden. Bei der §57a-Begutachtung (vulgo „Pickerlmachen“) muss künftig auch das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall-System, der bordeigene Notruf, überprüft werden.
Ist die Diskussion über RFID-Chips nur vertagt?
Lieber hätten die EU-Bürokraten wohl gleich ein intelligentes Autokennzeichen verordnet, in dem ein sogenannter RFID-Chip eingearbeitet ist, weil damit noch sehr viel mehr Überwachung möglich wäre, unken wachsame und besorgte Bürger.
Im Zuge der Diskussionen um die Überwachung der Fahrverbote in deutschen Innenstädten, seien „gechipte Kennzeichen“ schon vor Jahren einmal angedacht worden, nicht zuletzt auch aus Gründen der „inneren Sicherheit“, wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen dazu anmerkte.
„Deutschlands Autofahrer müssen sich auf eine engmaschige Überwachung einstellen“, wurde damals im Nachrichtenmagazin Focus gewarnt. Dieser Kelch mit den digitalen Kennzeichen ist dann aus Datenschutzgründen doch noch einmal an Deutschland vorübergegangen, zumal nicht nur der ADAC gegen die Version vom total „gläsernen Autofahrer“ war.
In anderen Ländern gibt es die Totalüberwachung schon
In anderen Staaten, wie beispielsweise in Malaysia, ist das, was vielen Menschen bei uns noch wie eine Horror-Vorstellung anmutet, schon längst Realität. Als eines der ersten Länder der Welt hat man in Malaysia digitale Kennzeichen, die jede Bewegung der Fahrzeuge registrieren, eingeführt. Die Chips enthalten Informationen über den Halter und alle Fahrzeugdaten und sie können auf eine Entfernung von bis zu 100 Metern und einer Geschwindigkeit von bis zu 250 Stundenkilometer ausgelesen werden.
Mittlerweile gibt es auch schon in mehreren europäischen Ländern Projekte zur effizienten Überwachung des Straßenverkehrs mit Hilfe von RFID-Chips, die in Nummernschilder eingebaut sind, wie etwa in Großbritannien.