Manfred Kindlinger, Pixabay
Besitzlos

Neue Grundsteuer: Deutsche sollen nun endgültig enteignet werden

Von Daniel Matissek
15. Januar 2023
Lesezeit: 3 Min.

Ab 2025 soll die neue deutsche Grundsteuer gelten. Dafür müssen etwa 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Kritiker sehen darin eine Vorstufe zur möglichen Enteignung der Bürger; vor allem aber melden auch Juristen verfassungsrechtliche Bedenken an der hochumstrittenen Gesetzesnovelle an.

Wie es in Deutschland nicht anders sein kann, handelt es sich dabei um ein bürokratisches Monstrum, das im Grunde von niemandem überschaut werden kann. Bereits die Formulare sind dermaßen kompliziert, dass selbst Fachleute daran verzweifeln. „Vieles ist unklar, weil zentrale Begriffe so unscharf sind. Die Konstellation bei dieser Grundsteuererklärung ist skandalös und führt dazu, dass Steuerberater kaum helfen können“, kritisiert etwa Steuerberater Oliver Hagen.

Undurchsichtige Berechnungsgrundlagen

Die Höhe der Steuerlast wird den Betroffenen schrittweise mitgeteilt. „Es werden drei Bescheide erlassen. Zwei Bescheide erlässt das Finanzamt und der dritte Bescheid wird von der Gemeinde, der Kommune erlassen. Der erste Bescheid ist der Grundsteuerwert, der wird rückwirkend auf den 1. Februar 2022 ermittelt. Auf diesen Bescheid aufbauend wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Das ist der zweite Bescheid“, erklärt Dirk Mohr vom Bund der Steuerzahler Sachsen. Diese Bescheide werden dann automatisch an die Kommunen weitergeleitet, in denen sich das Grundstück befindet. Die Kommunen erlassen dann die ab 2025 geltenden Grundsteuerbescheide.

Die wahren Hintergründe dieser Neuerungen sind spekulativ; immer wieder warnen Experten, der Staat könne mit der neuen Grundsteuerberechnung zeitgleich versuchen, die Vorstufe einer Vermögensenteignung von Grundbesitzern vorzubereiten, der früher oder später gar nicht ausbleiben kann, weil die Staatsverschuldung immer astronomischere Ausmaße annimmt. In diese Richtung weist auch das vorgesehene EU-Vermögensregister. Es steht deshalb auch zu befürchten, dass die jetzige neue Berechnung der Grundsteuer schon eine Art „Austesten der Schmerzgrenze“ darstellt.

Skeptiker fürchten schleichende Enteignung der Grundbesitzer

Zur Prüfung der Korrektheit der festgesetzten Summen empfiehlt Wolfgang Oehring vom Bund der Steuerzahler in Thüringen daher, Einspruch einzulegen und sich dabei auf Höhe und Festlegung der Bodenrichtwerte zu beziehen. Dies müsse nicht detailliert begründet werden. Man habe die Finanzverwaltungen aufgefordert, die Grundsteuerbescheide nur vorläufig zu erlassen, sagte Oehring weiter. Heftige Kritik kommt vom Eigentümerverband Haus & Grund. Dessen Präsident Kai Warnecke erklärt: „Der Grundsteuerwertbescheid ist ein Buch mit sieben Siegeln und das Wichtigste ist jetzt, die Dinge zu überprüfen, die man selber auch kontrollieren kann. Das heißt, sind die Flächen richtig im Bescheid aufgenommen und angegeben? Ist der Bodenrichtwert entsprechend dem angegeben, wie er auch festgestellt worden ist vom Steuerpflichtigen?“

Vor allem müsse überprüft werden, ob der Wert des Gebäudes ungefähr dem alten Wert entspreche oder ob es extreme Abweichungen gebe. Weil es für einzelne Eigentümer gar nicht möglich sei, die Rechtmäßigkeit des neuen Grundsteuergesetzes zu prüfen, wollen Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler nun Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. „Die verschiedenen Grundsteuergesetze, insbesondere aber das Grundsteuergesetz des Bundes, das in den meisten Bundesländern gilt, ist aus unserer Sicht verfassungswidrig, weil es einige Elemente beinhaltet, die nicht sachgerecht sind. Dazu gehört zum Beispiel eine Bevorteilung von Mietern, die in Genossenschaften wohnen, die völlig unbegründet ist“, erklärt Warnecke.

Verbände und Juristen planen Klagen

Zudem sei auch die Festlegung der Bodenrichtwerte gar nicht überprüfbar und auch nicht justiziabel. „Da sitzt ein Gutachterausschuss, legt die Werte einfach fest und die bestimmen dann die Steuerhöhe. Das ist in einer Bananenrepublik möglich, aber nicht in einem Rechtsstaat“, kritisiert er. Individuelle Einsprüche von Eigentümern seien zwar möglich, aber nur sinnvoll, wenn im Bescheid wirklich gravierende Fehler festgestellt würden.

Auch der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg hält die Modelle zur Festlegung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Nun bleibt abzuwarten, ob sich das Bundesverfassungsgericht auch in dieser Frage zum Handlanger der Politik macht.

 

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien. Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Für den Wochenblick schrieb er mit einer Unterbrechung vom Sommer 2020 bis zum Schluss. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: "Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein."

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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