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Klimawahn

Karlsruher Bundesverfassungsrichter: Klimaschutz ja, aber kein Tempolimit

Von Daniel Matissek
23. Januar 2023
Lesezeit: 2 Min.

Selbst die sonstige ideologische Regierungsnähe der höchsten deutschen Richter in Karlsruhe kennt Grenzen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde selbsternannter Klimaretter zur Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf deutschen Autobahnen abgelehnt. Es scheint, als könne im Namen des „Klimaschutzes“ das, wofür es bislang aus gutem Grund keine parlamentarischen Mehrheiten gab – oder an was sich keine Regierung heranwagte –, auch gerichtlich nicht erzwungen werden.

„Freiheitsrechte“ ohne Tempolimit angeblich bedroht 

Die beiden Beschwerdeführer hatten behauptet, die Verweigerung eines Tempolimits durch den Gesetzgeber verstoße gegen das „Klimaschutzgebot” und „Freiheitsrechte”. Dessen Notwendigkeit für den Klimaschutz sah das Gericht jedoch nicht ausreichend belegt, insbesondere was die angebliche Beeinträchtigung der Freiheitsrechte der Kläger betrifft.

Zwar gewinne das grundgesetzliche Klimaschutzgebot bei fortschreitendem Klimawandel weiter an relativem Gewicht, flöteten die Richter zeitgeistkonform, was auch Auswirkungen auf Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers habe; allerdings aber hätten die Beschwerdeführer nicht näher belegt, dass es im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen werde, weil die in diesem Bereich zulässigen Emissionen aktuell zu schnell aufgezehrt würden. Es werde auch nicht klar, warum weitergehende Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssten, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Bisher alle Klima-Urteile durchgewunken

Wer die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts in den letzten Jahren verfolgt hat, war gleichwohl überrascht über dieses Urteil: 2021 hatten die Verfassungsrichter den Klimaschutz, in einem ebenso beispiellosen wie absurden Akt juristischer Willkür, gar zum Verfassungsziel erhoben, weil das angeblich zu zögerliche Handeln der Politik zu ungerechten Belastungen späterer Generationen führen würde. 

Im Frühjahr 2021 hatte das Verfassungsgericht dann in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handle die Politik heute zu zögerlich, gehe das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssten. Dass die Klage der Klimaretter nun abgewiesen wurde, ist angesichts dieser von vielen renommierten Juristen mit Kopfschütteln bedachten Entscheidungen erstaunlich – auch wenn sich an der grundsätzlichen Ausrichtung des Gerichts deswegen nichts ändern wird.

Niedersachsens Ministerpräsident Weil kämpft weiter

In weiten Teilen der Politik wird das unsinnige und rein ideologische Tempolimit von Verbotsfreaks indes weiter gefordert. Dass sich Verkehrsminister Volker Wissing dem bisher noch verweigert, ist das einzig Sinnvolle, das die FDP in der bisherigen Amtszeit der Ampel-Katastrophenregierung zustande gebracht hat. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) behauptet indes unverdrossen, dass „der Mobilitätssektor stärker zur CO2-Reduzierung beitragen“ müsse und ein Tempolimit dabei helfen würde.

Natürlich will Weil in Sachen Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen: „Eigentlich wollte ich schon vor Corona auf ein Elektroauto umsteigen, bin aber in der Folge der Pandemie und weiterer Krisen schlicht nicht dazu gekommen. Es ist einer meiner Vorsätze für dieses Jahr: Ich werde mir ein neues Auto kaufen, und das wird dann ein Elektroauto“, kündigte er an. Dafür will er seinen neun Jahre alten VW Golf mit Benzinmotor aufgeben. Solche Figuren der politischen Bühne werden sich wohl nicht einmal von der diesmal für sie enttäuschenden Rechtsprechung eines ihnen ansonsten mehr als gewogenen Gerichts von ihrem Wahn abbringen lassen.


Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien. Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Für den Wochenblick schrieb er mit einer Unterbrechung vom Sommer 2020 bis zum Schluss. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: "Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein."

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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