Eine 87-jährige Rentnerin könnte heute noch leben, hätte die britische Asylbehörde ihren Job ordentlich erledigt: Die betagte und gebrechliche Frau wurde von ihrem Schützling, einem 34-jährigen Iraner, im Vorjahr brutal ermordet.
Sie hatte ihn vor neun Jahren in ihr Haus aufgenommen. Der Mann lebt seit 2015 illegal in England. Er gilt als psychisch krank. Der Richter attestierte ihm verminderte Verantwortung. Urteil: Totschlag statt Mord und Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt für unbestimmte Zeit. Die Angehörigen sind fassungslos.
Erwürgt, Kehle durchtrennt
Vor ziemlich genau einem Jahr geschah die unfassbare Bluttat: Die Polizei fand die Rentnerin in einer Blutlache auf dem Küchenboden. Sie war erwürgt worden. Ihr Kopf wurde mehrmals auf den Küchenboden geschlagen, sie hatte Stichwunden in der Brust und ihre Kehle war durchgeschnitten. Der Tathergang wurde so rekonstruiert: Die Frau hatte den kleinen Laden im Dorf angerufen, um etwas zu bestellen. Plötzlich brach die Verbindung ab. Mehrmalige Rückrufe seitens der Ladenbesitzerin blieben unbeantwortet. Die Leitung war tot. Ihr Mann schaute beim Haus der Pensionisten vorbei. Dort war bereits die Polizei.
Stimmen im Kopf
Der Mörder hatte sie selbst gerufen und vorgegeben, er habe seine Wohltäterin tot auf dem Boden gefunden. Später gab er zu: Er habe sie ermordet, Stimmen im Kopf hätten ihm das befohlen. Der Staatsanwalt schilderte die Vorgeschichte. Brenda Blainey lebte in der englischen Grafschaft North Yorkshire. Sie traf ihren Mörder erstmals im Jahr 2013 in einem Restaurant in Leeds und nahm ihn in ihrem Haus, im pittoresken Dorf Thornton-le-Dale, auf. Sie sprach von einer Oma-Enkel-Beziehung. Laut Schilderungen des Staatsanwaltes versorgte Brenda den Iraner mit Essen und anderen Annehmlichkeiten, als er in Leeds studierte. Sie nahm an seiner Abschlussfeier teil und stellte ihm dann ein Auto zur Verfügung. Der Mann hatte neun Jahre bei ihr und von ihr gelebt.
Behördenignoranz
Der in Teheran geborene Mörder lebte seit seinem 15. Lebensjahr, also seit 2005, in Großbritannien. Davor war er auch kurz in den USA, wo er einige Zeit in einer psychiatrischen Abteilung verbracht hatte. Er hatte ein Visum für ein Studium an der Universität. Das lief 2015 aus. Daraufhin stellte er einen Asylantrag, der wurde ebenso wie seine Berufung abgelehnt. Seit 2017 lebte er illegal in Großbritannien. Spätestens da hätte die Behörde aktiv werden und ihn in sein Land abschieben müssen. Ein Psychiater, bei dem der Iraner längere Zeit in Behandlung war, sagte dem Gericht, der Täter habe einige Male von Wahnvorstellungen gesprochen. Sein psychischer Zustand „habe sich offenbar verschlechtert“. Das wurde von zwei weiteren Psychiatern bestätigt, die der Richter hinzugezogen hatte.
Keine Abschiebung
Der Iraner war über Videokonferenz in den Gerichtssaal zugeschaltet. Seit der Tat, im Jahr 2022, ist er in einer psychiatrischen Hochsicherheitsanstalt untergebracht. Laut Gerichtsbeschluss für unbestimmte Zeit. Der Richter sagte gegenüber dem Täter: Er bleibe, wenn auch in vermindertem Ausmaß, verantwortlich für seine Tat. Doch angesichts der Lage im Iran werde es keine Auslieferung geben. Skandalös ist: Der Richter verlor kein Wort über Behördenversagen. Es gab keine Vorladung des zuständigen Sachbearbeiters der Migrationsbehörde, der eine Abschiebung einleiten hätte müssen. Die Familie der Getöteten ist zerstört. Sie versteht nicht, warum Brenda sterben musste. Dass unschuldige Menschen wegen schlampiger oder gezielt wegschauender Behörden gemeuchelt werden, erzürnt und erschüttert viele Menschen in Großbritannien. Die Tragödie von Brenda ist kein Einzelfall.