Per Gesetz: AfD-Parteistiftung soll weiterhin keine Staatsgelder erhalten

Von Daniel Matissek
12. Oktober 2023
Lesezeit: 2 Min.

Jede der im deutschen Bundestag vertretenen Parteien hält sich eine eigene parteinahe Stiftung für Bildung und politische Forschung (Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung…). Auch die AfD – in Form der Desiderius-Erasmus-Stiftung. Rechtswidrig erhält diese als einzige Stiftung keine staatliche Förderung. Damit das so bleibt, brachte die Ampel jetzt einen eigenen Gesetzesentwurf ein.

Dieser soll sicherstellen, dass „verfassungsfeindliche Stiftungen” auch künftig von jeglicher staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Damit sind natürlich nicht Organisationen wie die linksradikale „Amadeu-Antonio-Stiftung“ gemeint, die organisierte Hetze und Denunziation fördert (unter anderem mit „Meldestellenportalen“) – sondern allein die Erasmus-Stiftung der AfD.

700 Millionen Euro jährlich für Systemparteienstiftungen

Es geht um viel Geld: Jahr für Jahr mindestens 700 Millionen Euro genehmigt sich der Parteienstaat zur Finanzierung der hauseigenen Stiftungen, die offiziell für politische Bildung, Forschung, Stipendien und Auslandsprojekte gedacht sind, tatsächlich aber auch zur Schaffung von Versorgungsposten für ausrangierte Parteienkader dienen.

Die jahrelange Verweigerung von Geldern für die Erasmus-Stiftung, die seit 2018 von der langjährigen CDU-Politikerin Erika Steinbach geleitet wird, war vom Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe in Februar für weitgehend rechtswidrig erklärt worden, weil dadurch die Chancengleichheit im politischen Wettstreit verletzt würde.

Kampf gegen größte Realopposition

Statt daraufhin nun der AfD als größter Realopposition in Deutschland und nach allen Umfragen mittlerweile zweitstärkster politischer Kraft endlich ihr Recht zuzugestehen und die Gelder für die Stiftung freizugeben, entschieden sich die Musterdemokraten von SPD, FDP und Grünen – auch hier wieder tatkräftig unterstützt von der Service-Opposition CDU – für den perfiden Winkelzug des neuen Gesetzes.

Außerdem wird von den Systemparteien versucht, Druck auf die EU-Kommission auszuüben: Weil die Namen „Erasmus” und „Desiderius Erasmus“ markenrechtlich von dieser geschützt seien, solle Brüssel gegen die AfD vorgehen, um die Namensverwendung zu verbieten. Offenbar ist die Angst des linken Einheitsparteienkartells nach dem AfD-Erfolg bei den Hessen- und Bayernwahlen so groß, dass mittlerweile wirklich alle Tricks angewandt werden. Ohne Erfolg: Die AfD steigt immer weiter in den Umfragen und liegt inzwischen bei 22,5 Prozent bundesweit.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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