In einem weiteren offensichtlichen parteipolitischen Manöver wurde die AfD, nach Thüringen und Sachsen-Anhalt, nun auch in Sachsen als angeblich „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Dies gab der sächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian am Freitag bekannt. Eine mehrjährige juristische Prüfung habe „unzweifelhaft" ergeben, dass der AfD-Landesverband „verfassungsfeindliche Ziele" verfolge.
An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestünden keine Zweifel mehr. Der sächsische Landesverband galt seit Februar 2021 als „Verdachtsfall“. Im kommenden Jahr sind Wahlen.
Per Gutachten „abgeurteilt”
Seither habe man eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere von hohen Funktionären und Mandatsträgern der Landespartei sowie der Kreisverbände gesammelt, so Christian weiter. Das Ergebnis war ein 134-seitiges „Gutachten”, in dem wieder einmal pauschal alles zusammengeworfen wurde, aus dem man im heutigen Deutschland den Vorwurf des Rechtsextremismus konstruieren kann.
Führende Vertreter der Landespartei würden im öffentlichen Diskurs regelmäßig ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremistischen Szene, wie „Der Große Austausch“, „Umvolkung“ oder die Forderung nach „Remigration“ verwenden. Diese Begriffe würden „ihren rassistischen Kern und ihre Urheberschaft im Nationalsozialismus" verbergen, heißt es in der Erklärung.
Aus der Luft gegriffen
Zahlreiche Äußerungen würden sich gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. So stehe etwa die Position der Partei in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. Zudem bediene sich der Landesverband der AfD auch noch gängiger antisemitischer, zumeist verschwörungsideologischer Positionen, „die regelmäßig auch von Rechtsextremisten und Reichsbürgern verwendet werden".
Dies sei auch während der Corona-Pandemie aufgefallen. Die staatlichen Institutionen und deren Repräsentanten seien „immer wieder öffentlich diffamiert und verächtlich gemacht“ worden. Hier zeigt sich in Wahrheit natürlich, dass der absurde und völlig aus der Luft gegriffene Begriff der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, den Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang 2022 erfand, mittlerweile als Schlüssel gilt, um jegliche Regierungskritik zu kriminalisieren.
Bekämpfung der Opposition
Die Meinungsfreiheit und Opposition werden damit immer weiter eingeengt, alles, was nicht in die offiziell vorgegebenen Sprachregelungen passt, mit an den Haaren herbeigezogenen Vorwänden als rechtsextremistisch etikettiert. Es ist quasi unmöglich, dass die AfD noch vom Verfassungsschutz, sei es auf Bundes- oder Landesebene, untersucht würde, ohne dass eine solche Einstufung dabei herauskäme.
Je katastrophalere Ausmaße die Folgen der Ampel-Politik annimmt, sei es bei Migration, Klima, Gender oder Corona, desto größer wird die Zahl der vermeintlichen „Rechtsextremisten“.
Verfassungsschutz liefert wie bestellt
Und der Verfassungsschutz, der als Inlandsgeheimdienst eigentlich vor Bedrohungen schützen sollte, mutiert mehr und mehr zur Gesinnungspolizei des Parteienstaates. Bei den Wählern, gerade in Ostdeutschland, verfangen diese plumpen Tricks jedoch schon lange nicht mehr.
In Umfragen kommt die AfD in den fünf ostdeutschen Bundesländern inzwischen auf 32 Prozent, in nahezu jedem Wahlkreis wäre sie stärkste Kraft. Die Ampel-Parteien sind dagegen hoffnungslos abgeschlagen. Aus dieser Not heraus erfolgen die ständigen Stigmatisierungen der AfD. Der Linksstaat taumelt und schlägt wild um sich. Das wird ihn aber nicht mehr retten. Dazu ist sein Totalversagen mittlerweile zu offensichtlich.