Justiz-Hammer

Gesinnungs-Anklage: Sucharit Bhakdi freigesprochen

Von Martin Müller-Mertens
24. Mai 2023
Lesezeit: 1 Min.

Um 17:45 Uhr brandete der Jubel vor dem Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön: Freispruch für Sucharit Bhakdi. Ein Urteil, das fast alle der rund 320 Unterstützer vor Ort erhofft, doch wohl kaum jemand erwartet hatte. 

Geradezu stoisch hatte die Staatsanwaltschaft bis zuletzt an den Vorwürfen der Volksverhetzung festgehalten und eine Geldstrafe von 16.200 Euro verlangt. Die überzogene Forderung war der Schlusspunkt einer kaum verhüllten politischen Verfolgung. Bhakdi, so die Generalstaatsanwaltschaft in Kiel, habe „das Schicksal der Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost“. Ein erkennbarer Versuch, den kritischen Wissenschaftler mit dem Kainsmal des Nazi-Vorwurfes zu diskreditieren.

Angst des Systems

Anscheinend, um die Gefährlichkeit des 76-Jährigen zu illustrieren, hatte die Polizei das Amtsgericht der Kleinstadt in der Nähe von Kiel in eine regelrechte Hochsicherheitszone verwandelt. Der Kontrast zu den Demonstranten, praktisch ausschließlich Vertreter des pazifistischen Querdenker-Spektrums, illustrierte die Angst des Systems vor der Opposition.

Hunderte versammelten sich vor dem Gericht in Plön, um Prof. Bhakdi den Rücken zu stärken:
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Dabei lief der Prozess von Beginn kaum nach dem Geschmack des Systems. Bereits kurz nach der Verlesung der Anklage ließ Richter Malte Grundmann seine Zweifel an der Strafbarkeit in ungewöhnlicher Offenheit durchblicken. Für die Staatsanwaltschaft war dies jedoch kein Grund, von ihren Vorwürfen abzurücken. Im Gegenteil: Die Anklage versuchte in ihrem Plädoyer, „mit kleinen ergänzenden Auslegungskniffen Worte schlicht hinzu“ zu erfinden, so der Prozessbeobachter Tom Lausen. 

Anklage wegen politischem Druck?

Es war nur einer von mehreren Skandalen des Verfahrens. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Kiel eine Anklageerhebung abgelehnt. Dass die Vorwürfe dennoch vor Gericht landeten, lag an einer umstrittenen Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft des Bundeslandes. Die Behörde hatte den Fall erneut aufgerollt – nach Ansicht von Beobachtern möglicherweise auf Intervention der Politik.

Für Professor Martin Schwab, der das Verteidigerteam als Experte verstärkte, war das Urteil auch daher ein „Sieg für die Meinungsfreiheit“, sagte er gegenüber AUF1. Der Prozess hätte nach seiner Einschätzung gar nicht erst stattfinden dürfen. 

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in Berufung zu gehen.

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