Warum überrascht mich das nicht? Auch redaktionelle Inhalte haben beim ORF ihren Preis!
Was von der so genannten Objektivität des ORF zu halten ist, macht jetzt erneut ein Beispiel deutlich, welches ich jetzt in einem kritischen Artikel über die Kulturförderung des Landes von meinem Ex-Kollegen Peter Grubmüller in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ las.
Bezahlte „Berichterstattung“
In den letzten beiden Absätzen seines etwa dreiviertelseitigen Artikels erfuhren die Leser so quasi nebenbei, dass sich der ORF für redaktionelle Inhalte bezahlen lässt. Von der Trennung zwischen redaktioneller Berichterstattung, die eigentlich eine Entscheidung der Redaktion ist, für die auch nicht kassiert werden darf, im Gegensatz zur selbstverständlich bezahlten Werbung, die dann aber auch als solche gekennzeichnet werden muss, scheint der ORF nichts zu halten.
Ohne Bezahlung keine Berichterstattung
Denn die Berichterstattung rund um das Brucknerfest einschließlich der Klangwolke, lässt sich der staatliche Medienmonopolist ungeniert bezahlen. „Die Berichterstattung rund um das am 4. September beginnende Brucknerfest samt Klangwolke (9. September) erkaufte sich das Linzer Brucknerhaus wie (schon) 2022 um insgesamt 36.000 Euro, schreibt Grubmüller und zitiert Brucknerhaus-Geschäftsführer Rainer Stadler: „Es wurden uns Verträge hingelegt, wir mussten unterschreiben, sonst hätte es keine Berichterstattung gegeben.“
Auch bezahlte Nachrichten-Beiträge?
Das grenzt beinahe schon an Erpressung. Jedenfalls verstößt der nimmersatte ORF damit nicht nur gegen alle journalistischen Grundsätze, es ist auch ein erneuter Beweis für die Gier dieses Unternehmens, das – man denke nur an das neue ORF-Budget durch die neue und durch nichts zu rechtfertigende Haushaltsabgabe – den Hals offenbar nicht voll genug bekommen kann.
Was kommt als nächstes? Kann man sich etwa auch schon Beiträge in der ZiB 2 erkaufen? Die Auswahl der Nachrichten-Themen legt diesen Verdacht oft nahe!