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KOMMENTAR

Streit um Geld für „Corona-Sünder“ könnte schnell beendet sein

Von Kurt Guggenbichler
21. März 2023
Lesezeit: 1 Min.

„Geht schon!“, „Geht nicht!“, „Wird nicht leicht!“ – Viel Gerede um nichts. Die Regierung sollte eine Rückzahlung der Corona-Strafen eigentlich schnell ermöglichen können.

Wo ein Wille da ist, gibt es auch einen Weg! Das haben die Österreicher während der Corona-Pandemie leidvoll erfahren müssen, als die türkis-grüne Regierung skrupellos Gesetze gebrochen hat, um Maskentragen, Betretungsverbote sowie Test- und Impfzwang durchzusetzen.

Gnadenlose Verfolgung durch Corona-Regime

Jeder, der diese ungerechtfertigten Maßnahmen aus guten Gründen ignorierte, wurde verfolgt und jene, die trotz Verfolgung auf ihren Grund- und Freiheitsrechten beharrten, wurden unbarmherzig zur Kasse gebeten und mit einer oder mehreren Verwaltungsstrafen belegt.

Anderen – wie einem Dr. Peer Eifler – sperrte man sogar seine Konten und als man ihn vor Gericht zerren wollte, sah dieser keinen anderen Ausweg mehr, als ins Ausland zu emigrieren.

All diese Menschen haben eine Entschuldigung und eine Wiedergutmachung verdient, die auch von vielen Betroffenen vehement eingefordert wird. Zur Wiedergutmachung gehört auch die Rückerstattung der ungerechtfertigt bezahlten Strafen, was die FPÖ in Niederösterreich zur einer ihrer Bedingungen beim Zustandekommen der Koalitionsvereinbarung mit der ÖVP gemacht hat. Die ÖVP hat quasi das Erbe der Türkisen angetreten.

Gezerre um Rückzahlung von „Corona-Strafen“

Doch die Schwarzen winden sich, was die Rückerstattung der Strafen betrifft, und haben Verwaltungsjuristen aufgeboten, die erklären, dass dies aus verwaltungsjuristischen Gründen vermutlich kaum, schwer oder gar nicht möglich sein wird.

Da schau her! Verwaltungsjuristische Gründe oder gar Gesetze haben in der Vergangenheit weder die Schwarzen noch die Grünen davon abhalten können, ihre Vorstellungen durchzusetzen, wenn diese ihren Zwecken dienten.

Doch jetzt, wo es um eine Wiedergutmachung für die Bürger geht, gibt es plötzlich viele Bedenken und Hürden, die eine Rückzahlung der ungerechtfertigt erhobenen Strafen angeblich nicht möglich machen?

Viele wundern sich noch heute sehr darüber, was in der Pandemie alles möglich war! Eine Rückzahlung der Corona-Strafen muss gehen und die Regierung sollte es auch ermöglichen können.

Zum Autor: Kurt Guggenbichler war Mitbegründer und Chefredakteur des „Wochenblick“. Sein journalistisches Handwerk hat er bei der „Goslarschen Zeitung“ in Norddeutschland erlernt, wo er acht Jahre lang als Redakteur, Reporter und Kolumnist tätig war. Wieder zurück in seiner Heimat, arbeitete Guggenbichler in der Funktion eines Ressortleiters dann 25 Jahre lang für die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Zum „Wochenblick“ wechselte er einige Zeit nach seiner Tätigkeit als Chefredakteur der Tageszeitung „Oberösterreichs Neue“ und für AUF1-Info ist Guggenbichler nun als Nachrichten-Redakteur, Kommentator und Reporter im Einsatz.

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