Das Corona-Regime verursachte viele Kollateralschäden. Medizinische Behandlung gab es nur mehr für regime-konforme Patienten. Menschen, deren Gesundheitsstatus nicht ins System passte, wurden Behandlungen verwehrt. Der lungenkranke Wilhelm Schnebel ist einer von ihnen. In Menschen. Geschichten. Schicksale. AUF1 erzählt der COPD-Patient seinen fürchterlichen Leidensweg.
In den letzten drei Jahren hat sich gezeigt: Ärztliche Behandlungen können unter jedem Vorwand eingeschränkt werden. Im Interview mit Birgit Pühringer spricht Wilhelm Schnebel offen über seine Befürchtung. Der COPD-Patient sagt, in Österreichs Gesundheitswesen könnten bald amerikanische Zustände herrschen, wo sich nur mehr Reiche einen Arzt leisten können. Anderen schwerkranken Menschen, die keine Behandlung bekämen, bliebe dann nur mehr der Suizid als Ausweg. Für Schnebel, der selbst schwer lungenkrank ist, steht fest: „Ärzte sind dann Mittäter!“
Hier die ganze Sendung „Maskenbefreit und ungeimpft: Lungenkranker durch Corona-Regime Mensch zweiter Klasse“ von Birgit Pühringer mit Wilhelm Schnebel ansehen:
Zustand mehr als kritisch
Immer wieder hätte Wilhelm Schnebel in den letzten drei Jahren dringend einen Arzt gebraucht. Sein Zustand sei des Öfteren mehr als kritisch gewesen. Durch die Nichtbehandlung habe sich sein Zustand enorm verschlechtert. Sogar zusammengebrochen sei der Lungenkranke bereits mehrmals. Weil er aber keine Maske tragen kann und ungeimpft ist blieben ihm Untersuchungen verwehrt.
„Ohne Maske bin ich schuld, wenn andere Patienten sterben!“
Und eben, weil er keine Maske tragen kann, sei er für den Tod anderer Patienten verantwortlich. Genau das sei der Vorwurf einer Spitalsärztin gewesen, als Wilhelm Schnebel im März dieses Jahres ins Krankenhaus musste. Für den Schwerkranken Worte, die ihn psychisch enorm belasten. Diese Aussagen zeigen jedenfalls eines mehr als deutlich: Das Corona-Regime hat willfährige Handlanger gefunden.
Ständiger Begleiter: Angst
Mehrmals habe Schnebel in den letzten drei Jahren einen Arzt aufgesucht und sei – wegen fehlender Maske – der Praxis verwiesen worden. Die Angst, wieder einen Erstickungsanfall erleiden zu müssen, sei sein ständiger Begleiter.
Auch, wenn in Österreich nun die Maskenpflicht in Arztpraxen und Spitälern nicht mehr besteht, könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Unter dem Deckmantel des Hausrechts bliebe es Ärzten vorbehalten, die Maske auch künftig zu verlangen.