Corona-Justiz

Keine Beweis-Erhebung bei Covid-Verfahren – „Dieser Rechtsstaat ist tot“

Von AUF1-Redaktion
22. Juni 2023
Lesezeit: 1 Min.

Bei Covid-Verfahren werden keine Beweise mehr erhoben. Nach dem Gesetz sind „allbekannte Tatsachen, an denen vernünftigerweise niemand zweifeln kann“, nicht beweisbedürftig. Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler verortet einen eindeutigen Missbrauch bei gerichtlichen Entscheidungen zu Covid. 

So sollte etwa ein besachwalteter, behinderter Mann „geimpft“ werden, was dessen Erwachsenenvertreterin verhindern wollte. Das Landesgericht entschied auf Antrag eines Erwachsenenschutzvereins, dass ihre Zustimmung ersetzt werden – und der Mann also „geimpft“ werden sollte.

Beweise zu Impf-Toten nicht erhoben!

Beweise über die Schädlichkeit der Gen-Spritzen wurden nicht aufgenommen – mit der Begründung, dass die „überwiegende Wissenschaft“ einen positiven Nutzen darin sieht. Diese Praxis werde in sämtlichen Bereichen der Covid-Maßnahmen angewandt, etwa bei Masken, PCR-Tests oder Gen-Spritzen.

„Dieser Rechtsstaat ist tot“

Gerichte hielten sich in ihren Entscheidungen an teils zweifelhafte Aussagen der Verwaltungsbehörden bzw. Ministerien. „Die Verwaltung treibt eine Agenda durchs Dorf, und alle Gerichte schließen sich dieser Agenda an. (…) Dieser Rechtsstaat ist tot“, lautet Dr. Schiesslers Resümee.

Millionen Tote – Gerichte missachten tausende Studien

Mittlerweile gebe es tausende, bereits begutachtete Studien, die belegen, dass die Gen-Spritzen extrem gefährlich sind – mit unzähligen Nebenwirkungen und Millionen Toten. Die Gerichte sagen jedoch, es sei „gerichtsnotorisch“, dass diese Genspritzen zum Vorteil der Menschen sind.

Diese Praxis gehe durch alle Instanzen. Entscheidungen würden offenbar „ganz bewusst gesteuert“ – und die Gerichte seien keineswegs so weisungsfrei, wie sie zu sein hätten.

Auch deutsche Gerichte interessieren Beweise nicht

Ähnliches wie in Österreich ist auch in Deutschland zu beobachten, etwa beim aktuellen Prozess gegen Familienrichter Christian Dettmar (AUF1.INFO berichtete). Dieser hatte Schulkinder von Masken befreit, woraufhin ihm „Rechtsbeugung“ vorgeworfen wurde – obwohl auch die Schädlichkeit der Masken hinlänglich bekannt ist.

Wissenschaft gilt vor Gericht nicht mehr

Obwohl die WHO-Machtergreifungs-Pläne des Pandemie-Vertrags und der Internationalen Gesundheitsvorschriften noch nicht beschlossen sind, scheint Wissenschaft bereits jetzt vor Gerichten nicht mehr zu gelten.

Dr. Schiessler: Obduktionen – und Beweise zulassen!

RA Dr. Roman Schiessler betont, dass dieses de facto angewandte Beweisthemenverbot umgehend gestoppt und wieder Beweise erhoben werden müssen. Obduktionsergebnisse von Menschen, die nachweislich an der Gen-Spritze verstorben sind, müssten vor Gericht gebracht werden, damit dieser „Wahnsinn“ endlich ein Ende finden könne.

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